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DSGVO-Checkliste für Arztpraxen — Die 10 wichtigsten Pflichten

Die DSGVO gilt seit 2018 — aber viele Arztpraxen sind immer noch unsicher, welche Pflichten konkret für sie gelten. Das ist verständlich: Zwischen Patientenversorgung und Praxismanagement bleibt wenig Zeit für Datenschutz-Paragraphen. Diese Checkliste gibt Ihnen einen klaren Überblick über die 10 wichtigsten DSGVO-Pflichten für Ihre Praxis.

1. Verarbeitungsverzeichnis führen (Art. 30 DSGVO)

Was: Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten.
Warum: Pflicht für alle Arztpraxen (keine Ausnahme wegen Gesundheitsdaten).
Tipp: Mindestens 6 Einträge: Behandlung, Abrechnung, Termine, TI/ePA, PVS, Personal.

2. Patienten-Infoblatt aushängen (Art. 13 DSGVO)

Was: Schriftliche Information für Patienten über die Datenverarbeitung in Ihrer Praxis.
Warum: Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten.
Tipp: Am Empfang auslegen oder aushängen. Muss Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechte enthalten.

3. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüfen (Art. 35 DSGVO)

Was: Risikoanalyse für Verarbeitungen mit hohem Risiko für Betroffene.
Warum: Gesundheitsdaten sind "besondere Kategorien" — bei systematischer Verarbeitung ist eine DSFA oft erforderlich.
Tipp: Prüfen Sie anhand der Blacklist Ihrer Aufsichtsbehörde, ob eine DSFA nötig ist.

4. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abschließen (Art. 28 DSGVO)

Was: Vertrag mit jedem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.
Warum: Ohne AVV ist die Datenweitergabe rechtswidrig.
Tipp: Typische AVV-Partner: PVS-Anbieter, IT-Dienstleister, Labor-Software, Cloud-Dienste, Abrechnungsdienstleister.

5. Mitarbeiter schulen und verpflichten

Was: Alle Mitarbeiter müssen auf Vertraulichkeit verpflichtet und in Datenschutz geschult werden.
Warum: Die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) allein reicht nicht — die DSGVO verlangt zusätzliche Verpflichtung und Schulung.
Tipp: Mindestens jährlich schulen. Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und ablegen.

6. Datenpannen-Prozess einrichten (Art. 33/34 DSGVO)

Was: Klarer Prozess für den Umgang mit Datenschutzverletzungen.
Warum: Bei einer Datenpanne müssen Sie innerhalb von 72 Stunden die Aufsichtsbehörde informieren.
Tipp: Erstellen Sie ein kurzes Merkblatt: Wer meldet? An wen? Welche Infos werden gebraucht?

7. Technische Maßnahmen dokumentieren (Art. 32 DSGVO)

Was: Dokumentation Ihrer technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOMs).
Warum: Bei einer Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie angemessene Sicherheit gewährleisten.
Tipp: Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Backup-Konzept, Firewall, Virenschutz, Bildschirmsperre.

8. Website DSGVO-konform gestalten

Was: Datenschutzerklärung, Cookie-Consent, SSL-Verschlüsselung auf Ihrer Praxis-Website.
Warum: Ihre Website verarbeitet personenbezogene Daten (IP-Adressen, ggf. Kontaktformulare).
Tipp: Google Analytics nur mit Einwilligung. Kontaktformular braucht Hinweis auf Datenverarbeitung.

9. Datenschutzbeauftragten prüfen (Art. 37 DSGVO)

Was: Ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein DSB Pflicht.
Warum: Oder wenn die Kerntätigkeit in der Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht (was bei Ärzten der Fall ist).
Tipp: Auch kleinere Praxen sollten prüfen, ob ein externer DSB sinnvoll ist. Kosten: ca. 100-300€/Monat.

10. Jährliche Überprüfung durchführen

Was: Regelmäßige Überprüfung aller Datenschutz-Maßnahmen und -Dokumente.
Warum: Die DSGVO verlangt "regelmäßige Überprüfung" (Art. 24 DSGVO). Mindestens jährlich.
Tipp: Nutzen Sie den Jahreswechsel: VV aktuell? Schulungen durchgeführt? AVVs vollständig? TOMs geprüft?

Zusammenfassung

Diese 10 Pflichten klingen nach viel Arbeit — aber die gute Nachricht ist: Die meisten sind einmalig zu erledigen und danach nur noch jährlich zu aktualisieren. Mit einem systematischen Ansatz schaffen Sie die Grundlagen in wenigen Stunden.

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